ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis und gelten für therapeutische Massnahmen in Einzel – und Gruppenbehandlungen.
2. Vertrag / Mitgliedschaft bei Abonnements
2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. In Einzelfällen kann einer Übertragung der Mitgliedschaft zugestimmt werden. Dabei wird eine administrative Bearbeitungsgebühr von CHF 50,- erhoben. Im Falle der Übertragung auf ein Nicht-Mitglied, wird zusätzlich eine Einführungspauschale von CHF 100.- erhoben.
2.2. Die Abo Laufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Dieser verlängert sich nicht automatisch. Der Kunde benötigt dann eines neues Abonnement.
2.3. Terminabsagen müssen 24 Stunden im Voraus erfolgen. Dabei gilt eine entsprechende Nachricht per Telefon oder Email. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins wird der gesamte Betrag verrechnet.
2.4. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsgrundlage dar.
2.5. Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsgebiet (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise, in schriftlicher Form, erbringt (z.B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.). Ein in diesem Fall zu viel entrichteter Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis von Physiotherapie Nueva (abzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 50,- ) zurückerstattet.
2.6. Bei einer Kündigung des Abonnements verfallen nicht in Anspruch genommene Leistungen zu 100% nach der angegebenen Gültigkeitsdauer und können nicht zurückgefordert werden.
2.7. Timestop: Im Falle eines Trainingsunterbruches in den nachfolgend aufgeführten Fällen wird dem Trainingsteilnehmer eine Vertragsunterbrechung gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens 2 Wochen gedauert hat und der Nachweis der Verhinderung erbracht wird:
– bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses
– bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes
– bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt oder beruflich bedingtem Auslandaufenthalt
– Ferien von mindestens 2 Wochen Dauer
3. Zahlung
Die versandten Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen fällig. Physiotherapie Nueva behält sich im Falle des Zahlungsverzugs das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind auf Anfrage möglich.
4. Probelektion
Eine Probelektion kann nur 1 x und nur von einer Person erworben werden, die noch keine reguläre Lektionen bei uns besucht hat.
5. Verbindlichkeit
Durch den Kauf eines Abonnements bei Physiotherapie Nueva oder durch die mündliche Zusage akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Physiotherapie Nueva.
6. Terminabsage
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins wird der gesamte Betrag verrechnet. Im Fall einer physiotherapeutischen Sitzung oder Privatbehandlung sind CHF 50.00 in bar oder per TWINT zu leisten. Bei Gruppenlektionen wird die Lektion zu 100%, im Sinne von teilgenommen, verrechnet.
7. Beteiligung Krankenkassen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, abzuklären ob die Krankenkassen sich an den Behandlungskosten sowie dem Abonnement beteiligen.
8. Informationspflicht
Eine Veränderung des Gesundheitszustandes sowie eine Schwangerschaft ist umgehend mitzuteilen. Änderungen vertragsrelevanter persönlicher Daten wie Adresse, Telefonnummer, Name oder der Email Adresse sowie die Beendigung massgebender Ausbildungen für Ermässigungen des Abonnements hat der Kunde unverzüglich zu melden.
9. Hausordnung
Der Kunde verpflichtet sich, die Empfehlungen und Regeln der Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann das Personal von Physiotherapie Nueva ein sofortiges Hausverbot aussprechen und den Mitgliedschaftsvertrag ohne Rückerstattungsverpflichtungen kündigen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Informationen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit Physiotherapie Nueva verwendet. Informationen werden nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben.
11. Haftung
11.1 Die Benutzung des Studios und der Trainingsgeräte, sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen von Physiotherapie Nueva erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Die Haftung von Physiotherapie Nueva für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder Infektionen, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, wird ausgeschlossen und richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Physiotherapie Nueva hält die Kundinnen und Kunden dazu an, sich an die kommunizierten Weisungen und geltenden Verhaltensempfehlungen zu halten und dabei die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.
Der Kunde versichert, sich in einem für das Training adäquaten und ausreichenden gesundheitlichen Zustand zu befinden. Er wurde darauf hingewiesen, evtl. gesundheitliche Risiken vor der Aufnahme des Trainings mit einem Arzt o.ä. abklären zu lassen.
11.2 Bei saisonal bedingten oder durch bauliche Aktivitäten verursachten, vorübergehenden zeitlichen Einschränkungen der Leistungen, bei Betriebsunterbrüchen infolge höherer Gewalt (z.B. Epidemien / Pandemien) und anderer unvorhersehbarer Ereignisse oder bei Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion, Timestop oder Rückvergütung etc.
11.3 Physiotherapie Nueva haftet nicht für den Verlust von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chipkarten, usw. Ausgeschlossen ist auch die Haftung für am Empfang hinterlegter Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
12. Betriebszeiten
Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
13. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung, die Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
14. Änderungen AGB und Betriebsordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und des Nutzungsreglements vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zu Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtstand ist der Sitz der Firma.
Ausgabe November 2024