Formulare
Das Gesundheitsformular füllen Sie bitte aus und bringen dieses zu Ihrem 1. Termin mit.
Herzlichen Dank!

Häufige Fragen

Ja. Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts). Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.
Physiotherapie darf von den Ärzten aller Fachrichtungen verordnet werden. Inklusive Zahnärzten.
Die erste Behandlung muss innert 5 Wochen ab Ausstellungsdatum dr Verordnung durchgeführt werden. Wird die 5 Wochenfrist verpasst, wird die Verordnung von der Versicherung nicht mehr akzeptiert. Sie müssen dann eine neue Verordnung mit aktuellem Datum bei Ihrem Arzt erfragen.
Die Krankenkasse übernimmt pro Verordnung 9 Sitzungen. Für die Übernahme der Kosten von weiteren Sitzungen ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich. Ist die Behandlung nach insgesamt 36 Sitzungen (=4 Verordnungen) noch nicht abgeschlossen und soll weiter von der Krankenkasse übernommen werden, muss der behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt der Versicherung einen Bericht zukommen lassen, um eine Kostengutsprache zu erwirken.
Ja. Sie haben auch die Möglichkeit, ohne Verordnung zu uns in die Therapie oder Klassischen Massage zu kommen – dies kann insbesondere dann für Sie interessant sein, wenn Sie einen hohen Selbstbehalt (Franchise) haben. Die Behandlungskosten müssen Sie selbst übernehmen. Diese belaufen sich auf 70 Franken pro Sitzung à 30 Minuten oder 130 Franken für 55 Minuten.
Ja. Die EMR Anerkennung habe ich. Für eine Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung, fragen Sie bitte bei Ihrer Zusatzversicherung nach!